Hundehaftpflicht – abschließen oder nicht?

2 Hunde die sich beissen

Wenn zwei Hunde sich streiten…zahlt die Hundehaftpflicht!

Für viele Hundebsitzer gibt es kaum etwas schlimmeres, als wenn der eigene Hund beim täglichen Spazieren mit einem anderen Hund aneinandergerät. In diesen Situationen sorgt man sich als Hundebesitzer nicht nur um die Gesundheit des eigenen Hundes – man fühlt sich in der Regel auch völlig hilflos und kann den Streit der beiden Hunde oft nur schwer „entzerren“ und zu Ende bringen. Noch schlimmer ist, wenn einer der beiden Hunde – oder gar beide – sich beim Kampf verletzt hat.

Solche Wunden müssen in der Regel nämlich ärztlich behandelt werden. Dies kostet, je nach Grad der Verletzung, im „worst case“ nicht wenig Geld und kann die eigene „Portokasse“ durchaus intensiv belasten. Wer in solchen Fällen eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen hat, hat Glück: diese trägt die entstandenen Kosten bei solchen Auseinandersetzungen in der Regel nämlich in vollem Umfang!

In welchen Fällen euch eine Hundehaftpflicht noch schützt und weshalb es ratsam ist, eine Hundehaftpflichtversicherung trotz vermeintlicher „Mehrkosten“ abzuschließen, lest ihr in diesem kleinen Beitrag!

Der Alptraum eines jeden Hundebesitzers ist der größte Grund „pro“ Hundehaftpflicht!

Langjährige Hundebesitzer wissen das, was „Neulinge“ auf diesem Gebiet zunächst nur schwer abschätzen können: in Verbindung mit dem eigenen Hund kann es schnell, vor allem aber unvorhersehbar zu einem Sachverhalt kommen, in denen ein anderer Hund oder gar eine andere Person geschädigt wird.

Der offensichtlichste Fall ist dabei wohl der, bei dem ein Hund auf einen anderen trifft. Gerade dann, wenn Hunde sich nicht kennen oder gar „nicht riechen“ können, kommt es hier nämlich schnell zu einer Auseinandersetzung – vermeintlich sogar dann, wenn beide Hund nicht an der Leine geführt werden! Je nach Größe und Kraft der Hunde, kann es hier durchaus zu schwerwiegenden Verletzungen kommen, die alsdann ärztlich behandelt werden müssen.

Ist man der offizielle Besitzer des Hundes, der beim anderen Hund einen Schaden verursacht hat, muss man selbstverständlich auch für die Deckung der Tierarztrechnungen aufkommen. Hier kann es teuer werden! Und: ohne Hundehaftpflichtversicherung hat man die Tierarztkosten aus eigener Tasche zu zahlen! Nicht selten entwickelt sich ein „alltäglicher Spaziergang“ zum wahrhaftigen, finanziellen Fiasko! Wer hier in die Zukunft und auch für den unwahrscheinlichen, vor allem aber unvorhersehbaren Sachverhalt plant, ist aus finanzieller Sicht klar im Vorteil!

Auch im Urlaub kann eine Hundehaftpflichtversicherung mit an „Bord“ von Vorteil sein!

Zum Glück sind Fälle, in denen der eigene Hund einem anderen Hund – oder gar einem anderen Menschen – nachhaltige Schäden zufügt eher selten. Vor allem dann, wenn man bereits früh damit beginnt mit dem eigenen Hund die örtliche Hundeschule zu besuchen, gewöhnen sich die Vierbeiner in der Regel schnell an andere Hunde und größere Konflikte auf der täglichen „Gassi-Route“ können somit im Normalfall vermieden werden.

Weniger alltäglich ist allerdings der Fall, in dem man seinen Hund – oder gar seine Hunde – mit in den eigenen Urlaub bzw. das gebuchte Hotelzimmer mitnimmt. Für viele Hunde ist diese Situation ungewohnt, unangenehm und extrem nervenaufreibend. Nicht nur, dass ein Hund in einem Hotel quasi „von allen Seiten“ Geräusche hört. Oftmals muss man die geliebten Vierbeiner auch alleine im Hotelzimmer zurücklassen, da viele Hotelrestaurants bspw. gar keine Hunde zulassen.

Im schlimmsten Fall nutzt der Hund diese Zeit alleine dazu, die Zimmereinrichtung etwas „umzuorganisieren“ und zerstört dabei nicht selten Teile der Einrichtung. Was zunächst nach wenig klingt, kann je nach Einrichtung des jeweiligen Besitzers echt teuer werden – und zwar für den Hundebesitzer! Dieser muss die entstandenen Schäden nämlich begleichen und so dafür sorgen, dass jene adäquat ersetzt werden können. Glück hat der, der eine Hundehaftpflichtversicherung auf seinen Hund abgeschlossen. Diese schützt nämlich nicht nur bei den oben beschriebenen Schäden, sondern eben auch in diesem Fall. Hotelbetreiber und Hundebesitzer freut es in der Regel gleichermaßen!

Hund am Fahrrad

Hundehaftpflicht – abschließen oder nicht?

Zu Schäden im Zusammenhang mit dem eigenen Hund, kann es immer kommen: egal, ob sich der eigene Hund mit einem anderen „kabbelt“, aus versehen vor das Fahrrad eines Fahrradfahrers rennt oder gar die Hoteleinrichtung verwüstet. Für den finanziellen Schaden kommt in solchen Fällen immer der Hundebesitzer auf. Betrachtet man den vermeintlichen „Mehrkostenpunkt“ Hundehaftpflichtversicherung in der eigenen Monatsplanung, dann erscheinen einem die monatlichen Beitragszahlungen in Vergleich zu dem, was in der Realität tatsächlich geschehen kann, schnell als nicht der Rede wert oder gar als gute Investition.

Das heißt nicht, dass eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundebsitzer zur absoluten Pflicht werden sollte – allerdings sollte man sich diese „Horrorszenarien“ lieber früher, als später, durch den Kopf gehen lassen. Kommt es nämlich zu einem Ernstfall, muss unter Umständen nicht wenig an Erspartem daran glauben.